10 Gebote für eine GFS

  1. Das Thema für die Dokumentation muss eine verständliche und fachlich nachvollziehbare Fragestellung, die mehrere Sichtweisen zulässt, haben. Diese Fragestellung muss durch die Präsentation bearbeitet werden, und zwar so, dass verschiedene Blickwinkel / Meinungen zur Sprache kommen und ein begründetes Urteil gefällt wird.
  2. Das Thema muss nicht dem Lehrplan entnommen sein, sondern kann jeden Bereich der Geschichte betreffen.
  3. Der Arbeit ist ein Quellen-, ein Literatur- und ein Abbildungsverzeichnis anzufügen. Literatur- und Quellenverzeichnis müssen formal korrekt sein. Formfehler haben Notenabzüge zur Folge.
  4.  Jede nicht allgemein bekannte Aussage muss durch eine Fußnote belegt werden. Wörtlich übernommene Aussagen sind mit direkter Zitatangabe zu belegen. Sinngemäß übernommene Aussagen sind mit „Vgl.“ zu belegen.
  5. Der Umfang einer GFS-Dokumentation beträgt etwa 10 Seiten. Sollte die Arbeit erheblich länger werden, ist das mit dem Fachlehrer abzusprechen.
  6. Im Fach Geschichte mit GK ist die Bearbeitung geeigneter Quellen unerlässlich.
  7. Im Fach Religion ist die Bearbeitung geeigneter Bibelstellen bei den meisten Themen unerlässlich.
  8. Die ausschließliche Arbeit mit Texten aus dem Internet ist, soweit nicht vorher ausdrücklich vereinbart (z.B. bei höchst aktuellen Fragestellungen im Bereich GK), für eine GFS inakzeptabel und hat Notenabzüge zur Folge.
  9. Es ist eine ausgedruckte Version abzugeben und eine elektronische Fassung im Word-Format oder als pdf zu mailen.
  10. Die Regeln der deutschen Rechtschreibung und Zeichensetzung sind einzuhalten. Erhebliche Verstöße haben Notenabzüge zur Folge.

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